Physiotherapie Bochum

Krankengymnastik
Die Krankengymnastik ist eine Behandlungsform, mit der Krankheiten aus fast allen medizinischen Fachbereichen therapiert werden. Sie umfasst sowohl aktive als auch passive Therapieformen. Ziel der Krankengymnastik ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu verbessern. Krankengymnastik kann passiv, assistiv, aktiv oder resistiv durchgeführt werden.

 

Krankengymnastik

Ziel der Krankengymnastik ist es Einschränkungen und Schmerzen zu beheben oder zu lindern. Dabei wir die Beweglichkeit des Bewegungsapparates im Rahmen des Möglichen so gut es geht positiv beeinflusst. Zur Krankengymnastik gehört auch die Prävention. Unsere Therapeuten geben bei der Therapie Hinweise und Hilfestellungen zur Prävention von Beschwerden. Durch aktive und passiven Bewegungen werden natürliche Heilungsprozesse eingeleitet. Durch die Krankengymnastik wird Ihre Beweglichkeit erweitert und Fehlstellungen korrigiert.

Wir bieten Ihnen in unserer Physiotherapiepraixis in Bochum ein sehr breites Portfolio an krankengymnastischen Therapien an:

Selbstverständlich führen wir die Krankengymnastik auf ärztliche Anweisung auch bei Ihnen zu Hause oder in sozialen Einrichtungen durch.

Atemtherapie

Sie gehört ebenfalls zur Krankengymnastik.
Die Atmung wird durch verschiedene Muskelentlastungen und Muskelkräftigungen und spezielle Massagetherapien verbessert.

Kinesiotherapie

Ein Kinesio-Tape (Physio-Tape, Muskel-Tape) ist eine Art hochelastisches Pflaster aus Stoff. Es dient bei Verletzungen oder Entzündungen von Muskeln, Bändern oder Gelenken als Stabilisierung, ohne die Beweglichkeit einzuschränken. Die Hauptaufgabe des Kinesio-Tape soll darin bestehen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und zu unterstützen.Der Begriff Kinesio-Tape steht als Kurzform für „Kinesiologisches Tape“. Seine Anwendung, das Tapen, geht auf Kenzo Kase zurück.

Typische Einsatzgebiete von Krankengymnastik (KG)

  • Arthrose
  • chronischen Schmerzen oder
  • Bandscheibenvorfälle
  • Beckenbodenschwäche sowie
  • Fehlhaltungen im Bewegungsapparat
  • Fehlstellungen der Wirbelsäule und bei
  • Folgen von Haltungsschäden, aber auch
  • Gleichgewichtsprobleme oder bspw.
  • Inkontinenz
  • Koordinationsprobleme
  • Motorische Paresen (Lähmungen)
  • Muskuläre Schwäche sowie
  • Muskuläre Dysbalancen
  • Nachbehandlung von Sportverletzungen oder auch
  • Neurologische Erkrankungen
  • OP-Nachsorge (z. B. bei Bandscheibenvorfall, oder einem künstlichen Hüftgelenmk oder auch Kniegelenk)
  • Osteoporose
  • also postoperativ sowie
  • posttraumatisch
  • auch bei Rehabilitationen nach einem Unfall oder bei
  • Störungen der Motorik

Behandlungskosten Krankengymnastik (KG)

Ihr Arzt Ihr verordnet Krankengymnastik als so genanntes Heilmittel. Das kann sowohl als Kassenleistung geschehen, als auch privat verordnet werden.  Für welche Erkrankungen und in welchem Umfang der Arzt eine ambulante Behandlung verordnen kann, regelt der Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankengymnastik ist bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit erneut verordnungsfähig.

Hinweis:
Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie Sie sind von der Zuzahlung befreit. Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten.